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Ihre Weiterbildung wird gefördert
Die Bildungsförderung gehört in den Verantwortungsbereich der einzelnen Bundesländer. Wir empfehlen Ihnen, den jeweils aktuellen Status auf der entsprechenden Homepage abzurufen. 
Förderungen von Personen
- AMS-ESF / Ziel 3: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF. Die Auswahl der Qualifizierungsmaßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplans gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren. Folgende Personen sind förderbar: Frauen, Männer ab 45 Jahre, unqualifizierte Männer unter 45 Jahre im Rahmen von JobRotations-Projekten oder Qualifizierungsverbünden, Personen die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. im Elternkarenzurlaub befinden.
Beschreibung der Förderung: http://www.ams.or.at/neu/noe/1155_792.htm Förderungsformular: http://www.ams.or.at/neu/wien/900_qfb_begehren.doc
- Weiterbildungskonto: Grundsätzlich fördert der waff jene Kosten, die der/die Antragsteller/in bei beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen persönlich zu tragen hat - das sind: die Kurs- und Seminarkosten, sowie Prüfungsgebühren.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Wien
- Weiterbildung erfolgt durch einen von WAFF anerkannten Bildungsträger
Förderungen für:
- ArbeiterInnen,Angestellte, Vertragsbedienstete
- geringfügig Beschäftigte
- Freie Dienstnehmer nach ASVG
- Neue Selbständige
- Lehrlinge
- beim AMS Wien arbeitslos gemeldete Personen
- Personen, die beruflich wiedereinsteigen möchten
- Personen in Eltern- oder Bildungskarenz
- Präsenzdiener und Zivildiener
- SozialhilfeempfängerInnen
Die Höhe der Förderung finden Sie unter www.waff.at bzw. unter 01 /217 48 555

Förderungen von Unternehmen
- Qualifizierungsverbünde: Ein Qualifizierungsverbund besteht aus mindestens drei voneinander unabhängigen Unternehmen. Gemeinsam wird ein maßgeschneidertes Qualifizierungsprogramm entwickelt, koordiniert und von externen Anbietern durchgeführt. Ein Unternehmen übernimmt die zentrale Projektkoordination. Gefördert werden 50% der Qualifizierungskosten bis zu einem Maximalbetrag von € 40.000,- pro Unternehmen. www.waff.at
- Innovationsvorhaben umsetzen und Ihre MitarbeiterInnen zielgerichtet qualifizieren! Förderungen können an alle kleinen und mittleren Unternehmen vergeben werden, die ihre gewerbliche Tätigkeit seit mehr als 24 Monaten in Wien erfolgreich ausgeübt haben. Nähere Infos unter www.waff.at
- Bildungsfreibetrag: Seit 1.1.2002 können Unternehmen einen Bildungsfreibetrag von 20% der angefallenen Kosten steuerlich geltend machen. Fragen Sie Ihren Steuerberater.
- Fonds Gesundes Österreich: Der Fonds fördert praxisbezogene Projekte der Gesundheitsförderung und -vorsorge, wobei ein Gesundheitsbegriff im ganzheitlichen Sinne zugrunde liegt. Der Fonds übernimmt konkrete befristete Kosten im Rahmen von Projekten, welche von den Organisationen betrieben werden. Einreichen können natürliche und/oder juristische Personen.
www.fgoe.org

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